Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 (vor 01.01.2017 Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3) haben Anspruch auf monatlich bis zu 40 € für den Zuschuss von Pflegehilfsmitteln, wenn Sie zu Hause gepflegt werden. Diese Regelung ist im Pflegestärkungsgesetz festgelegt. Die häusliche Pflege kann durch Angehörige, Nachbarn, Freunde oder Bekannte erfolgen. In manchen Fällen teilen sich auch Pflegedienste und Angehörige die Pflege. Der Pflegedienst stellt hierbei seine benötigten Pflegehilfsmittel selber zur Verfügung. Da aber auch der Angehörige Pflegehilfsmittel benötigt, bleibt der Anspruch des Pflegebedürftigen auf Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich maximal 40 € trotzdem bestehen. Der Pflegebedürftige kann aus sogenannten Verbrauchshilfsmitteln auswählen. Hierzu zählen Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Fingerlinge. Eine Auflistung der Pflegehilfsmittel findet sich im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen.
Pflegebedürftige mit geschwächtem Immunsystem oder einer Vorerkrankung sind oftmals anfällig für Infektionskrankheiten. Bei der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gilt es daher Infektionskrankheiten vorzubeugen oder die Ausbreitung zu vermeiden. Bestimmte Hygienemaßnahmen sind für den ambulanten Pflegedienst also unumgänglich. Jeder Pflegedienst muss gemäß Unfallverhütungsvorschrift einen Hygieneplan erstellen, der innerbetriebliche Vorgaben zur Nutzung von Pflegehilfsmitteln, zum eigenen Schutz und zum Schutz der pflegebedürftigen Person, beinhaltet.
Der ambulante Pflegedienst unterstützt die häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte. Vor und nach jeder Pflegetätigkeit sollten die Hände mit einer Flüssigseife unter fließendem Wasser gereinigt werden. So kann eine Infektionsübertragung vermieden werden. Beim Kontakt zu Ausscheidungen und Blut ist das Tragen von Einmalhandschuhen ein wirkungsvoller Schutz. Einmalhandschuhe sollten zur Grundausstattung eines ambulanten Pflegedienstes gehören. Auch ein Händedesinfektionsmittel oder Flächendesinfektionsmittel sollten immer mitgeführt werden. Die Verwendung eines Desinfektionsmittels ist dann empfehlenswert, wenn Infektionserreger abgetötet werden sollen. Um eine effektive Wirksamkeit eines Hände - oder Flächendesinfektionsmittels zu erzielen, ist es wichtig, sich an die Einwirkzeit gemäß Herstellerangaben zu halten. Vor einer Tröpfcheninfektion schützen zudem Mundschutz und Schutzschürzen.