Pflege durch Angehörige

Wer zählt zu den pflegenden Angehörigen?

Bei der Pflege durch Angehörige werden Personen aus dem Familienkreis und auch Freunde, Nachbarn oder Personen aus dem Bekanntenkreis anerkannt. Entscheidend ist, dass diese Person den Pflegebedürftigen regelmäßig im häuslichen Umfeld angemessen versorgt und betreut.

Welche Aufgaben übernehmen pflegende Angehörige?

Die Pflege durch Angehörige umfasst viele Bereiche. Sie wird auch als Laienpflege beschrieben. In erster Linie geht es bei der Pflege durch Angehörige darum, die Pflegeperson regelmäßig bei der Verrichtung des täglichen Lebens zu unterstützen. Daneben ergeben sich allerdings noch weitere Aufgaben für den pflegenden Angehörigen. Hierzu zählen rechtliche und finanzielle Verantwortungen, aber auch viele soziale Aufgaben, die sich aus der Pflegetätigkeit ergeben.
In manchen Fällen kommt es bei pflegenden Angehörigen zu psychischen oder stark körperlichen Belastungen, die bis zu einer sozialen Einschränkung reichen können. Um all dem vorzubeugen, ist es wichtig, sich im Vorfeld genau über die staatliche Unterstützung für pflegenden Angehörige zu informieren.  Die staatlichen Leistungen sind im Pflegestärkungsgesetz geregelt.

Das Pflegestärkungsgesetz beschreibt Leistungen zur Pflege durch Angehörige.

Das Pflegestärkungsgesetz hilft die Pflegesituation zu Hause angenehm zu gestalten. So sind hier u.a. die finanziellen Zuschüsse für die Pflege durch Angehörige geregelt. Auch notwendige Umbaumaßnahmen, z.B. für ein barrierefreies Wohnen, werden gefördert. Im Falle einer Krankheit des pflegenden Angehörigen gibt es sogar Vertretungsregelungen durch qualifiziertes Pflegepersonal.  Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse auch Beiträge zur Rentenversicherung der Pflegeperson.  
Kommt es zu einem Pflegefall in Ihrem Umfeld und wollen Sie die häusliche Pflege übernehmen, sollten Sie von den kostenlosen Schulungskursen der Pflegekasse Gebrauch machen.

Unterstützung der pflegenden Angehörigen mit Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 € monatlich.

Im Pflegestärkungsgesetz ist auch geregelt, dass jeder, der einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 (vor 01.01.2017 Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3) hat und zu Hause von einem Angehörigen, Freund oder Bekannten gepflegt wird, einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel im Wert von maximal 40 € monatlich erhält. Für pflegende Angehörige sind diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel eine Unterstützung, um die zu pflegende Person optimal zu versorgen.
Einmalhandschuhe sollten z.B. bei jeder Pflegetätigkeit getragen werden, um sich und die Pflegeperson vor Infektionen zu schützen. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass die Hände und auch alle Flächen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel keimfrei gehalten werden, um so eine mögliche Ausbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Besteht die Gefahr einer Tröpfcheninfektion, kann ein Mundschutz eine gegenseitige Ansteckung verhindern. Leidet die Pflegeperson an Inkontinenz, haben sich saugende Bettschutzeinlagen bewährt. Zum Schutz des Körpers vor Flüssigkeiten empfehlen wir das Tragen von Schutzschürzen. Hier gibt es Einmal-Schutzschürzen oder auch Schutzschürzen, die wieder verwendet werden können. Alle Pflegehilfsmittel, die von der Pflegekasse einen Pflegehilfsmittel Zuschuss erhalten, können Sie nach Ihrem Bedarf in der HYGIBOX zusammenstellen. Eine monatliche  Auswahl aus folgenden Pflegehilfsmitteln, die auch im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen verzeichnet sind, ist möglich: Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und Fingerlinge. Gerne beantragen wir, als Vertragspartner der Pflegekassen, Ihre benötigten Pflegehilfsmittel. Wir übernehmen die Formalitäten und reichen den Pflegehilfsmittel Antrag bei der Pflegekasse ein. Sie können sich auf die Pflege Ihres Angehörigen, Freund, Nachbarn oder Bekannten konzentrieren.


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