Pflegestärkungsgesetz

Was ist das Pflegestärkungsgesetz?

Das Pflegestärkungsgesetz wurde von der Regierung beschlossen und wird vom Bundesministerium für Gesundheit verwaltet. Es soll alle diejenigen unterstützen, die jeden Tag mit der Pflege zu tun haben. Das können Pflegebedürftige, Angehörige und auch Pflegekräfte sein. Das Pflegestärkungsgesetz ist das Gesetz für die Pflegeversicherung.

Was regelt das Pflegestärkungsgesetz?

Das Pflegestärkungsgesetz beschreibt die staatlichen Leistungen für die häusliche Pflege. Im Pflegestärkungsgesetz wird die Höhe des Pflegegeldes für die häusliche Pflege festgelegt und der Rechtsanspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige sichergestellt. Es regelt zudem, die Ansprüche auf Sachleistungen für die häusliche Pflege, durch einen ambulanten Pflegedienst. Das Pflegestärkungsgesetz fixiert außerdem Leistungen für teilstationäre Tages-/Nachtpflege und Leistungen bei Kurzzeitpflege. Desweiteren wird die Höhe der Fördergelder für Umbaumaßnahmen definiert. Im Pflegestärkungsgesetz finden sich auch Regelungen zur Betreuungssituation in Pflegeheimen.

Der §40 Abs. 2 SGB XI des Pflegestärkungsgesetzes.

Pflegebedürftige, die in einen Pflegegrad  1, 2, 3, 4 oder 5 (vor 01.01.2017 Pflegestufe 0, 1, 2,3) eingestuft wurden, haben laut §40 Abs. 2 SGB XI des Pflegestärkungsgesetz  Anspruch auf einen Zuschuss von monatlich bis zu 40€ für Pflegehilfsmittel, wenn sie zu Hause von einem Angehörigen, Bekannten oder Freund gepflegt werden. Diese Pflegehilfsmittel sollen die Beschwerden der pflegebedürftigen Person lindern und zu einer selbständigeren Lebensführung beitragen. Eine Kostenerstattung der Pflegehilfsmittelpauschale von monatlich 40 € erfolgt durch die Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. In der HYGIBOX, dem Paket für die Pflege, können diese Pflegehilfsmittel je nach Bedarf individuell zusammen gestellt werden.

Welche Pflegehilfsmittel werden lt. Pflegestärkungsgesetz bezuschusst?

Das Pflegestärkungsgesetz bezuschusst zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von monatlich bis zu 40 €. Eine Kostenübernahme für die Pflegehilfsmittelversorgung betrifft Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen und Fingerlinge. Die HYGIBOX ist auf Grundlage des Pflegestärkungsgesetzes entstanden und enthält wirksamkeitsgeprüfte und zuschussfähige Pflegehilfsmittel. Alle Pflegehilfsmittel für die die Pflegekassen eine Leistung erbringen, sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen aufgelistet.


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