Pflegehilfsmittel Antrag

Wichtiges vor der Beantragung von Pflegehilfsmitteln.

Bevor der Pflegehilfsmittelantrag gestellt wird, sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Bezuschussung der Pflegekasse erfüllt sind. Die Voraussetzungen sind im Pflegestärkungsgesetz §40 Abs. 2 SGB XI geregelt:

- Es liegt ein Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 (vor 01.01.2017 Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3) vor?
- Die Pflege findet zu Hause statt?
- Die Pflege wird von einem Freund, Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten ausgeführt?

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, haben Sie die Möglichkeit jeden Monat zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von maximal 40 €, direkt nach Hause geliefert zu bekommen.

Pflegehilfsmittel Antrag ganz einfach stellen.

Sie haben Sich entschieden den Pflegehilfsmittelzuschuss der Pflegekassen zu nutzen, dann brauchen Sie nur noch den Pflegehilfsmittel  Antrag zu stellen. Als Vertragspartner der Pflegekassen nutzen wir den Pflegehilfsmittelantrag des GKV-Spitzenverbandes, der von allen Krankenkassen akzeptiert wird. Wenn Sie wollen, können Sie den Antrag online vor ausfüllen. Wir senden Ihnen diesen dann zusammen mit einem frankierten Rückumschlag zu. Nach Erhalt Ihres Pflegehilfsmittelantrages, übernehmen wir für Sie alle Formalitäten mit den Pflegekassen.

Pflegehilfsmittelantrag für die HYGIBOX stellen.

Hat die Krankenkasse Ihren Pflegehilfsmittel Antrag genehmigt, erhalten Sie ab sofort einen Zuschuss von monatlich bis zu 40 € für Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Fingerlinge.  In der HYGIBOX  stellen wir diese Pflegehilfsmittel von namhaften Markenherstellern zur Verfügung. Sie können aus sechs Standard- HYGIBOXEN auswählen oder Sie nutzen den HYGIBOX- Konfigurator für Ihre individuelle BOX. Den Pflegemittelantrag für die HYGIBOX können Sie online stellen oder Sie laden sich das Formular herunter. Sie können sicher sein, dass Sie bei der Beantragung der HYGIBOX keinerlei Risiko eingehen. Die HYGIBOX enthält keine versteckten Kosten oder Zuzahlungen. Es besteht keine vertragliche Bindung und auch keine Mindestlaufzeit.

Genehmigung des Pflegehilfsmittelantrag für die HYGIBOX.

Wurde Ihr Antrag auf Pflegehilfsmittel genehmigt, dann erhalten Sie monatlich Ihre gewünschte HYGIBOX. Sollte sich Ihr Bedarf einmal ändern, können Sie jederzeit zwischen den HYGIBOXEN wechseln. Wir übernehmen jedes mal die Kommunikation und die Abrechnung mit den Pflegekassen.

 


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Impressum

hygi.de GmbH & Co. KG
Otto-Diehls-Straße 13-17
48291 Telgte

Telefon: 02504 88 99 844
Telefax: 02504 7089689
E-Mail: info@hygibox.de
www.hygibox.de

Geschäftsführer:
Daniel Bleser

Umsatzsteuer-
identifikationsnummer
gemäß § 27a UStG:
DE 257 224 517

Institutskennzeichen:
330556898

Sitz der Gesellschaft
Telgte, Germany

Registereintragung
Handelsregister Münster: HRA 7919

Persönlich haftende Gesellschafterin:
hygi.de Management GmbH

Sitz:
Telgte, Germany

Handelsregister Münster:
HRB 20411

Geschäftsführer:
Daniel Bleser

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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